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Wie finde ich einen guten Steuerberater? Wie finde ich den richtigen Steuerberater?


Wer „der richtige Steuerberater“ ist, ist eine höchstpersönliche Entscheidung und muß nicht zwingend im Ergebnis enden, daß Sie einen Steuerberater brauchen! In steuerlichen Angelegenheiten dürfen auch andere Personen als Steuerberater beraten. Da stellt sich die Frage:
 

Wer darf alles Steuerberatung anbieten?

In Steuerfragen dürfen nur die dazu befähigten Personen beraten und tätig werden. Wer gehört alles dazu? In erster Stelle natürlich Steuerberater und Rechtsanwälte. Sämtliche Rechtsanwälte dürfen im Steuerrecht tätig sein – sowohl in der Steuergestaltung als auch in der Buchhaltung und den Jahresabschlüssen sowie in Steuerverfahren wie Einspruch und Klage vor den Finanzgerichten. Im Gegensatz zum Steuerberater darf ein Rechtsanwalt uneingeschränkt in allen Rechtsgebieten beraten. Der Steuerberater durfte lange Zeit hingegen überhaupt keine Rechtsberatung durchführen. Erst nach und nach wurde diese berufsrechtliche Schranke ein Stück weit aufgehoben. Das ändert jedoch nichts daran, daß Steuerberater in rechtlichen Fragen keine Ausbildung haben. Ihre Ausbildung beschränkt sich immer noch ausschließlich auf die steuerlichen Fragen. Insofern bietet ein Rechtsanwalt mit Ausrichtung auf das Steuerrecht ein Mehr an Möglichkeiten. Kleiner Anwaltsbonus: Direkt aus der offenen Posten-Buchhaltung kann das Mahnwesen abgestimmt mit dem Mandanten automatisiert werden.

Neben den Anwälten dürfen auch weitere Personen in der steuerlichen Beratung und Begutachtung tätig sein. Hierzu zählen insbesondere die Wirtschaftsprüfer, die oft zugleich einen Abschluß als Steuerberater haben. Aufgrund ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer, die von Gesetzes wegen Kapitalgesellschaften zu überprüfen haben, liegt der Focus dieser Berater eher auf großen Kapitalgesellschaften als auf Einnahme-Überschuß-Rechnern von Einzelpersonen oder der Beratung von Personengesellschaften. Weitere Personen, die im steuerrechtlichen (Teil-) Bereich tätig werden dürfen, sind: Steuerbevollmächtigte, vereidigter Buchprüfer, Prozessagenten (§ 157 Abs. 1 StBerG), Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG – nur für Angestellte, nicht aber für Selbständige!), Buchführungshelfer (nur für Lohn- / Finanzbuchhaltung, nicht aber Steuerberatung!). Achtung: Teilweise dürfen diese Berufsgruppe nur Teilbereiche im Steuerrecht behandeln.

Oft sind z. B. die eigentlichen Berater in einer Steuerkanzlei die Steuerfachangestellten und nicht der Steuerberater selbst! Lassen Sie sich nicht mit den Antworten der Angestellten abspeisen. Ihr Berater soll und muß der Steuerberater oder Anwalt selbst sein, nicht allein seine Mitarbeiter. Diese dürfen nur für Hilfstätigkeiten und deren Erläuterungen hinzugezogen werden. Achten Sie darauf! Schon das ist ein Indiz dafür, ob Ihr Berater selbst großen Wert darauf legt, daß die qualitativ hochwertige Beratung durch den Chef selbst erfolgt.

Überhaupt keine umfassende Befähigung zur Steuerberatung haben: Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Unternehmensberater, Betriebsberater, Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Bankmitarbeiter, Finanzberater, Anlageberater, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Immobilienmakler und dergleichen mehr. Ihnen allen fehlt die entsprechende fachliche Befähigung, gleichgültig wie sehr sie Steuersparmodelle, Ansparabschreibungen, Steuerersparnisse, Verlustvorträge, Werbungskosten, Abschreibungen und das Steuersparen schlechthin betonen und „fachmännisch“ verkaufen. Die Tätigkeit der Steuerberatung darf nur ausüben, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist. Für die Zulassung im steuerberatenden Beruf ist neben der fachlichen Eignung (nachgewiesen durch die bestandenen Prüfungen) die persönliche Eignung des Bewerbers (z. B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine strafgerichtliche Verurteilung) und eine Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Jeder Steuerberater oder Rechtsanwalt ist bei der entsprechenden Berufskammer registriert. Lassen Sie sich den Zulassungsort und die zuständige Kammer nennen, um von vornherein Mißverständnisse und Ungereimtheiten zu vermeiden.

 
Welche Kriterien erleichtern die Steuerberaterwahl?

Bei der Wahl des richtigen Steuerberaters fließen subjektive wie objektive Kriterien ein. Subjektive, also überwiegend persönliche Punkte können schon sein, ob die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Berater stimmt, wie sein Auftreten ist und wie er auf Ihre Wünsche eingeht. Solche Auswahlkriterien lassen sich nicht messen, dürfen aber nicht unterschätzt werden. Sie müssen sich bei den Beratungen mit Ihrem Steuerberater zwar nicht pudelwohl fühlen, aber zumindest sollten Sie sich gut aufgehoben fühlen. Sie sollten ein gutes Bauchgefühl haben. Aber: Ignorieren Sie möglichst die sogenannten Qualitätssurrogate. Sie lassen keinen Rückschluß auf die Beraterqualität und die Beratungsleistung zu. Sie lenken eigentlich nur davon ab.

Zu den typischen Qualitätssurrogate zählen beispielsweise: Anzahl der Kunden, Außenauftritt, Kanzlei-Einrichtung, Bekanntheitsgrad, Briefpapierqualität, Engagement im sozialen Bereich, Erscheinungsbild, Kleiderordnung im Büro, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Gütesiegel, Zertifizierungen, Internetauftritt, Image, Gerüchte, Logo, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Schnelligkeit der Reaktion, Vereins- und Verbandszugehörigkeiten, Wartezeiten und so weiter. All diese Punkte sind kein Hinweis auf die wirkliche fachliche Qualität des Steuerberaters. Also: Lassen Sie bitte Ihr Gefühl und Ihren (ersten) Eindruck nicht allein die Entscheidung über die Wahl des Steuerberaters bestimmen. Das alles hat noch gar nichts mit der Beratungsqualität selbst zu tun. Die Beratungsqualität dürfen Sie bitte also nicht von äußerlichen Kriterien abhängig machen: Die Größe eines Büros und die Anzahl der Mitarbeiter besagen fachlich zunächst erheblich weniger als seine akademischen Abschlüsse und sein Einsatz für Ihre Interessen.
 

Ziehen Sie also objektive Gesichtspunkte hinzu. Hierzu zählen: Kann der Steuerberater Referenzen von zufriedenen Mandanten vorlegen? Achtung: Hier besteht die Gefahr, daß befreundete Mandanten aus Gefälligkeit Empfehlungsschreiben ausstellen Daher sollten Sie mehr als drei Referenzschreiben - am besten aus Ihrer Branche - vorlegen lassen. Achten Sie darauf, ob der Steuerberater eine Befreiung von dem Steuergeheimnis nachweisen kann. Ansonsten nimmt dieser es nicht so ernst mit seiner beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

Ungewöhnlich, aber sicherlich kaum in seiner Wirkung zu schlagen, ist die Nachfrage bei dem Berater nach der Prüfungs- und / oder Examensnote bzw. nach dem Ergebnis des Abschlusses. Achten Sie auf die Antwort: Weicht der Berater aus? Antwortet er trotz nicht berauschender Examensergebnisse aufrichtig? Windet er sich rhethorisch geschickt aus der Frage oder ignoriert er sie gar? Erklärt er sich sogar bereit, (selbst vergilbte) Zeugnisse vorzulegen? Eigentlich ist weniger das Ergebnis der Antwort entscheidend, sondern unseres Erachtens die Aufrichtigkeit der Antwort. Denn die Erfahrung hat schon des Öfteren gezeigt: Nicht der Berater mit der besten Note ist auch zwangsläufig der beste Berater für Sie. Vielfach fallen die Noten in den Examina allgemein eng aus und der Berater lernt erheblich im Laufe der Berufsjahre dazu. Weitere objektive Kriterien können etwa die Honorarhöhe / Abrechnungsmodalitäten, die Zuverlässigkeit in Bezug auf die Fristwahrung und der Nachweis fachlichen Wissens [Veröffentlichungen, akademische Grade, (aktuelle) Fortbildungsnachweise usw.] sein.
 

Wie wähle ich einen Steuerberater aus?

Zunächst müssen Sie sich selbst über Ihre Ziele und Wunschvorstellungen im Klaren sein. Was soll Ihr Steuerberater leisten? Soll der Steuerberater vor Ort und schnell erreichbar sein? Genügt Ihnen eine „Fernberatung“ über E-Mail, Telefon, Skype oder Fax? Spielt für Sie die persönliche Erscheinung eine Rolle? Zählen für Sie ausschließlich fachliche Kriterien (Anzahl der Veröffentlichungen, Promotion, Fachartikel, akademische Abschlüsse, Ehrentitel usw.)? Soll es ein Mann oder eine Frau sein? Welche Anforderungen haben Sie an die Steuerkanzlei und an die Mandantenbetreuung (Stichwort „Clienting“)?

Ein Steuerberater vor Ort bringt rein schon von der Fahrzeit her zeitliche Entlastung. Andererseits hatte uns selbst ein Mandant gesagt, er bevorzuge einen weit entfernten Steuerberater, da die dort verstauten Akten einem schnellen Zugriff von Prüfern und anderen Interessierten vorenthalten sind.

 
Woran erkenne ich einen guten Steuerberater?

Ein guter Steuerberater nimmt sich Zeit und hört erst einmal konzentriert zu. Er arbeitet proaktiv, das heißt, er geht auf Sie als Mandanten zu und sorgt auch während des Jahres dafür, daß Sie sich steuerlich gut beraten fühlen. Er kommt nicht erst zum Jahreswechsel auf Sie zu, um ein Jahresabschlußgespräch mit Ihnen zu führen und um Sie danach wieder ein Jahr lang mit Ihren Problemen und Zahlungen allein zu lassen. Oft hören wir solche Wehklagen von Mandanten. Der Steuerberater ziehe sich immer mehr zurück, melde sich nicht ein einziges Mal während des laufenden Jahres. Von unterjähriger Beratung kann keine Rede sein. Das dürfen Sie nicht durchgehen lassen. Ihre Steuerpflichten und Ihre Steuergestaltung während des Jahres sind dafür zu wichtig.

Ihr Berater muß Sie auf alle möglichen Fallstricke aufmerksam machen, ja kann Sie auch telefonisch auf Termine und Pflichten hinweisen. Ob letztlich eine Steuererstattung durch Ihren Berater erreicht wird, liegt nicht einzig und allein in der Hand Ihres Steuerberaters. Achten Sie darauf, ob der Elan der Kanzlei im Laufe der Zeit deutlich abnimmt. Erhalten Sie noch regelmäßig Hinweise auf Eigeninitiative des Steuerberaters? Nennt er Abschreibungen oder Rücklagen? Kennt er Ihre finanzielle Situation? Werden Ihre Angelegenheiten schleppend bearbeitet oder zügig angegangen? Eigentlich sollte der Berater ein kontinuierlich verbessertes und wachsendes Leistungsangebot anbieten.

 
Woran erkenne ich die Qualität des Steuerberaters? Was macht einen guten Steuerberater aus?

Ein Steuerberater kommt bei Ihnen auf Eigeninitiative vorbei, schaut sich Ihre Praxis, Ihren Betrieb an und läßt sich den Geschäftsablauf erklären. Die Kommunikation mit Ihnen muß stimmig sein. Mangelnde Kommunikation und Erreichbarkeit sowie unzureichende Zuverlässigkeit sprechen gegen den Berater. Der Berater muß Ihnen Aufmerksamkeit schenken. Wie ist es mit Termintreue und Qualität des Mandantenservices (Telefonrückrufe etc.)? Gibt Ihr Berater konkrete Ratschläge und Hinweise? Werden Ihre steuerlichen Angelegenheiten für Sie rasch und bequem abgewickelt? Schaut Ihr Berater über den Tellerrand hinaus? Weiß er Ihnen über sein Netzwerk weitere Hilfe anzubieten? Spricht der Steuerberater von sich aus Ideen an?

 
Ein guter Berater sollte von sich aus, Ihnen Vorschläge unterbreiten, sei es zur Finanzierung oder bisher ungenutzten geschäftlichen Möglichkeiten. Er weist Sie auf fehlerhaft ausgefüllte Bewirtungsbelege, falsche Reisekostenabrechnungen und Lücken im Fahrtenbuch hin. Er nennt Abschreibungsmöglichkeiten oder neue finanzgerichtliche Entscheidungen oder ministerielle Steuererlasse. Er bezeichnet Fördermöglichkeiten und Förderprogramme, überprüft Kreditvorschläge und Darlehen und sorgt für Steuerersparnisse innerhalb der Familie. Aktuelle Änderungen in der Gesetzeslage werden Ihnen zuverlässig in den Gesprächen genannt und Vorschläge zur Gestaltung gemacht. Bei allem Engagement muß sich Ihr Berater verständlich ausdrücken. Selbst wenn die Gesetzeslage für Sie eine unangenehme Situation bedeutet, darf Ihr Berater nicht mit zwielichtigen Hinweisen davon abweichen und sich in den Bereich der Grauzonenberatung begeben. Bemerkungen wie „Na, da machen wir mal kurz die Tür zu.“ sollten Sie mißtrauisch werden lassen. Bedenkliche Beratungsansätze gehen letzten Endes zu Ihren persönlichen Lasten! Wechseln Sie den Berater, bevor Sie sich in den Fallstricken verfangen und darunter persönlich leiden müssen. Der Bundesgerichtshof verpflichtet Anwälte und Steuerberater die bestmögliche und für den Mandanten rechtlich sicherste Lösung zu empfehlen.
 

Stellen Sie Ihrem Steuerberater eine Testfrage: Kann die laufende Buchhaltung von Ihnen selbst erledigt werden oder ist sie in der Steuerkanzlei zu bringen? Für Mandanten mit geringem Umfang und geringen Umsätzen ist es oft hilfreich und günstig, die Buchhaltung selbst vorzunehmen. Das setzt natürlich entsprechende Kenntnisse voraus. Bei Fehlern wird die Korrektur teurer als die Buchhaltung. Wer in der Buchhaltung unerfahren ist, kann allerdings im Gegensatz zum Steuerberater nicht Sparpotentiale und steuerliche Optimierung erkennen.
 
Natürlich bieten all diese Kriterien noch keine zuverlässige Sicherheit, einen fachlich guten Steuerberater zu finden, aber sie können eine Orientierungshilfe bieten.


Wähle ich besser einen jungen oder alten Steuerberater?

Für junge Existenzgründer sind sicherlich ebenso junge, frisch niedergelassene Steuerberater hilfreich. Entsprechende Adressen kann man bei der regionalen Steuerberaterkammer erfragen und zwar genau nach Zulassungsdatum. Nachteil: Es fehlt die für Beratungsberufe unbedingt erforderliche Erfahrung im Umgang mit dem Finanzamt und in streitigen Verfahren. Dem Betriebsprüfer Paroli zu bieten, bedarf durchaus gehöriger Erfahrung.


Wer soll die Klage vor dem Finanzgericht erheben?

Viele Steuerberater sind in der Steuergestaltung, in Jahresabschlüssen und Jahresabschlußgesprächen und in wirtschaftlichen Fragen gut bewandert. Selbst in Einspruchsverfahren werden von vielen Steuerberatern gute Argumente vorgetragen. Erfahrungsgemäß lassen sich jedoch erstaunlich viele Steuerberater nicht auf eine Klage vor den Finanzgerichten ein, sondern probieren ihre Mandanten davon zu überzeugen, daß eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Hintergrund ist leicht geklärt: Steuerberater lernen keinerlei Prozeßfragen und Prozeßstrategien in ihrer Ausbildung. Klagen zu erheben, ist eher eine Angelegenheit für einen auch im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt. Das ist schon deshalb zu empfehlen, weil in der Finanzgerichtsbarkeit der Instanzenzug auf zwei Instanzen beschränkt ist: Finanzgericht und Bundesfinanzhof. Anders ist es bei zivil- oder strafgerichtlichen Klagen. Dort gibt es drei Instanzen.

 
Wer kennt einen guten Steuerberater? Wer kennt ein gutes Finanzamt?

Statt zu fragen, welchen Steuerberater man wählen soll und wie man einen guten Steuerberater findet, sollte die Frage lauten: Wie finde ich ein gutes Finanzamt? In der Praxis kann das erhebliche Entlastungen bringen. Bei der Frage nach dem richtigen „Finanzamt“ helfen wir gerne weiter. Wir haben zusammen mit Kollegen Finanzämter ausfindig gemacht, die auch steuerbürgerfreundlich entscheiden. Ob Sie Ihre Zuständigkeit dort begründet bekommen, ist eine gesonderte Frage, die einer genauen Prüfung bedarf Gerne können Sie uns hierauf ansprechen.

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