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Heilberufe-Recht - Rechtsanwalt Uwe Martens, Frankfurt/Würzburg
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Rechtsprechung kennen

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Rechtsprechung kennen

Nirgends ändert sich die Gesetzeslage dauerhaft gesehen so schnell wie im Steuerrecht. Zu den Gesetzesänderungen kommt die Interpretation durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung. Nicht immer sind beide deckungsgleich. Wer also die Auswirkungen der Steuergesetzgebung in praxi kennen möchte, muß bei Entscheidungen der Finanzverwaltung die entsprechende Rechtsprechung kennen. Nur so können Sie vor Fehlentscheidungen geschützt werden.

Als moderne Kanzlei sind wir selbstverständlich an Rechtsprechungsdatenbanken angeschlossen und können so für Sie zügig beurteilen, ob es sich lohnt Einspruch einzulegen oder gar den Klageweg zu beschreiten. Natürlich teilen wir Ihnen vorher die Erfolgsaussichten mit. Klare Prognosen geben gute Entscheidungshilfen.

Beispiele aus der Rechtsprechung finden Sie hier (Stichworte in alphabetischer Reihenfolge):

 

Klicken Sie auf den Link, um das Beispiel ein- oder auszublenden.

 

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400-Euro-Job: Besteht Nachzahlungspflicht, wenn ein Arbeitnehmer mehrere 400,00 € Jobs ausübt?
Überschreitet die Aushilfe wegen Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs die 400,00 €, tritt sie in die Versicherungspflicht der Sozialversicherung ein. Die Sozialversicherungsbeiträge sind erst ab dem Zeitpunkt zu entrichten, wann die Einzugstelle oder der Träger der Rentenversicherung dies per Bescheid festgestellt hat. Demzufolge besteht keine Nachversicherungspflicht. Dasselbe gilt, wenn eine Aushilfe gelegentlich mehr als 400,00 € in einem Jahr verdient hat. Gelegentlich heißt es, dass die Aushilfe zwei Monate innerhalb eines Jahres mehr als 400,00 € verdient hat.

A

Abfluß: Wann liegt Abfluß im steuerrechtlichen Sinne vor?
Die Art der Zahlung ist entscheidend, wann das Geld abgeflossen bzw. zugeflossen ist. Bei Barzahlungen ist der Zeitpunkt der Zahlung, also der tatsächlichen Aushändigung, maßgebend. Der Nachweis kann durch eine Quittung oder durch einen Eigenbeleg geführt werden. Wird die Zahlung per Überweisung durchgeführt, ist entscheidend der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags bei der Bank, also kurzum: die Gutschrift auf dem Konto. Überweisen Sie online, ist die Zahlung an dem Tag erfolgt, an dem die Bank die Entgegennahme der Überweisung bestätigt hat. Wird Ihnen per Überweisung das Geld gutgeschrieben, liegt Zufluss an dem Tag vor, an dem das Geld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungen mit Kreditkarten oder EC-Karten ist der Tag maßgebend, an dem mit der Karte gezahlt wird. Die Zahlungsbelege müssen trotzdem aufbewahrt werden. Bei Zahlungen per Scheck ist Zeitpunkt des Abflusses der Zeitpunkt der Hingabe des Schecks.
Akteneinsicht: Darf das Gericht einen Antrag auf Aktenübersendung in die Kanzlei des Bevollmächtigten per Beschluss ablehnen?
Der Bundesfinanzhof entschied mit Beschluss vom 28.08.2009, Az.: III B 89/09, dass ein Prozessbevollmächtigter keinen Anspruch auf Zusendung der Gerichtsakte hat. Denn gemäß § 78 Finanzgerichtsordnung (FGO) können die Verfahrensbeteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen und sich diese auf eigene Kosten kopieren lassen. Der Vorschrift des § 78 FGO, insbesondere dem Begriff "Einsehen", kann entnommen werden, dass man die Akten beim Gericht grundsätzlich einsehen darf. Das Zusenden der Gerichtsakten an den Prozessbevollmächtigen zur Einsichtsnahme stellt die Ausnahme dar und ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.
Anrufungsauskunft: Ist der Widerruf einer erteilten Auskunft seitens des Finanzamtes betreffend die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ein Verwaltungsakt?
Die Anrufungsauskunft seitens des Finanzamtes ist inhaltlich vor dem Finanzgericht überprüfbar. Denn diese stellt nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtshofs einen Verwaltungsakt dar, gegen den der Einspruch und die Klage statthaft sind.

Der BFH hat dies in seinem Urteil vom 30.04.2009, Az.: VI R 54/07 bestätigt. Der Arbeitgeber hat bei dem zuständigen Finanzamt eine Auskunft über die Feststellung der Eigenschaft eines seiner Mitarbeiters begehrt, ob dieser als Arbeitnehmer oder als selbständig einzustufen wäre. Nach Erteilung der Auskunft widerrief das Finanzamt diese. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass gegen diesen Widerruf kein Rechtsbehelf statthaft sei. Das Finanzgericht könne in der Sache nur im Rahmen einer Steuerfestsetzung- oder im Haftungsverfahren entscheiden. Diese vom BFH bisher vertretene Ansicht wurde durch seine bereits erwähnte Entscheidung aufgegeben. Der Widerruf einer Anrufungsauskunft ist ein Verwaltungsakt und damit rechtlich überprüfbar.
Ansparabschreibung: Ist ein Finanzierungszusammenhang erforderlich?
Fall:
In der Einkommenssteuererklärung eines Arztpaares von 1998 wurden eine Ansparabschreibung und daneben noch ein gewerblicher Verlust geltend gemacht. Das Finanzamt stellte einen Verlust fest. Das gemeinsame Einkommen lag über dem Grenzwert für die Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums. Das Finanzamt lehnte eine höhere Ansparabschreibung mangels Finanzierungszusammenhang ab.

Urteil:
Der Bundesfinanzhof urteilte im Sinne der Finanzverwaltung. In seinem Urteil vom 10.05.2008, Az. VIII R 62/06, klar, daß eine Ansparabschreibung bzw. ein Investitionsabzugsbetrag nur gebildet werden kann, wenn mit der geplanten Anschaffung ein Finanzierungszusammenhang gegeben ist. In kurzen Worten: Der Zweck einer Rücklage ist, die Liquiditäts- und Eigenkapitalbildung zu fördern. Dadurch, daß die Abschreibungsmöglichkeiten vorerlagert werden, können die Gelder zur Finanzierung der Investition angespart werden (Steuerstundung). Voraussetzung ist, daß das Wirtschaftsgut bereits angeschafft wurde, für das die Rücklage gebildet worden ist. Fällt die Entscheidung nach der Anschaffung, fehlt es an einem Finanzierungszusammenhang.
Arbeitslosengeld-Sperre: Kann ein Arbeitnehmer eine Sperre für den Bezug vom Arbeitslosengeld bekommen, wenn sein Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung beendet wurde?
Das Landessozialgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 14.09.2009, Az.: L 9 Al 91/08 Folgendes entschieden:

Das Landessozialgericht hat in diesem Urteil festgehalten, dass der Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit auch bei einem Konkurrenzunternehmen ausübt, gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat. Der Beklagte/Arbeitgeber hat eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt eine fristlose Kündigung, so das Landessozialgericht. Die Anordnung einer Sperre für den Bezug vom Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit ist gerechtfertigt, auch wenn zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, in dem eine Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung erzielt ist. Die Bundesagentur braucht die verhängte Sperre nicht aufzuheben.
Arzthaftung durch Beratung: Wann stellt eine nicht hinreichende therapeutische Aufklärung einen ärztlichen Behandlungsfehler dar?
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 16. Juni 2009 Az.: VI ZR 157/08 entschieden, dass die nicht ausreichende Aufklärung über die ärztliche Behandlung seitens eines Arztes einen Behandlungsfehler darstellen kann. Die Frage, ob es sich um einen groben oder einen einfachen Fehler handelt, hängt von dem Einzelfall ab. Dabei hat das Gericht die Umstände des Einzelfalls anhand der vom Sachverständigen unterbreiteten Tatsachen zu würdigen und eine Entscheidung diesbezüglich zu treffen. Ist der Patient über die therapeutische Behandlung und deren Rechtsfolgen nicht im erforderlichen Umfang vom behandelnden Arzt aufgeklärt worden und befolgt der Patient die ärztlichen Anweisungen bzw. Empfehlungen nicht, schließt dies der Behandlungsfehler des Arztes nicht aus. Ein Mitverschulden des Patienten kommt dann in Betracht, wenn dieser die Empfehlungen und Weisungen des Arztes verstanden hat und trotzdem auf einen eigenen Wunsch eine empfohlene Behandlung ablehnt.
Augeninnendruckmessung: Darf ein Optiker Augeninnendruck messen?
Fall:
Die Beklagte betreibt ein Optikergeschäft. Sie bot in Zeitungen, auf der Rückseite von Kundenrechnungen und auf Schildern vor dem Ladengeschäft optometrische Dienstleistungen an. Dabei handelte es sich unter anderem um berührungslose Augeninnendruckmessungen (Tonometrie), Prüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit sowie Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie). Diese Leistungen erbrachte die Beklagte auch in ihren Geschäftsräumen. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Heilpraktikergesetz.

Urteil:
Die berührungslose Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und die Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch Optiker verstößt gegen § 1 HeilprG, da es sich insoweit um Ausübung der Heilkunde handelt. Die Prüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit stellt dagegen keine Ausübung der Heilkunde dar. (Amtlicher Leitsatz, BGH Urt. v. 10.12.1998, Az.: I ZR 137/96)

B

Bankgeheimnis bei Außenprüfung: Wann darf die Bank Kontrollmitteilungen im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung erstellen?
Das Bankgeheimnis schützt nicht vor Kontrollmitteilungen seitens der Bank im Rahmen einer Außenprüfung. Die Bank darf Kontrollmitteilungen bei nicht legitimationsgeprüften Konten oder Depots erstellen. Dazu zählen auch die bankinternen Aufwandskonten. Handelt es sich um legitimationsgeprüfte Konten oder Depots darf die Bank Kontrollmitteilungen über diese machen. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn ein hinreichender Anlass für die Erstellung einer Kontrollmitteilung besteht. Ein hinreichender Anlass liegt dann vor, wenn das zu prüfende Geschäft Auffälligkeiten aufweist.
Beihilfe-Recht: Sind die Kosten für das Implantat einer Zahnlücke durch die Beihilfe zu tragen, wenn diese über die Indikationen der Beihilfeverordnung hinaus gehen?
Das Bundessozialgericht vertritt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit dem Urteil vom 28.07.2008, Az.: B 1 KR 4/08 R, dass die Bestimmungen der Beihilfe keinen abschließenden Katalog medizinischer Indikationen für eine Implantatversorgung aufstelle, sondern lediglich aus einer Vielzahl der Indikationen einige Fallgestaltungen herausgreife, auf die die Beihilfefähigkeit begrenzt werden solle. Demzufolge sind die Kosten für Implantate auch von der Beihilfe zu tragen. Die Frage ist nun in welcher Höhe?

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist, dass der zuständige Zahnarzt vor Beginn der Behandlung ein Gutachten erstellt, in dem er die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme beurteilt hat. Aufgrund dieses Gutachtens wird der Kostenvoranschlag gemacht und bei der Festsetzungsstelle eingereicht. Ist der Kostenvoranschlag in Höhe von x-tausend Euro berechnet, heißt es noch nicht, dass die Beihilfe diese nicht tragen soll. In dem bereits genannten Urteil entschied das Bundessozialgericht, dass die Kosten für ein Implantat von der Beihilfe zu übernehmen sind, wenn der Beihilfeempfänger durch eine kostenaufwendige Heilbehandlung vor einem weitergehenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verschont bleibt. In diesem Fall tritt der Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zurück.
Betriebskostenabrechnung: Darf der Vermieter unter der Angabe "Versicherung" die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung nennen?
Die Betriebskostenabrechnung ist formell wirksam, wenn diese nachvollziehbar ist und von dem Mieter geprüft werden kann. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 346/08, ist zu entnehmen, dass eine Betriebskostenabrechnung nicht zu beanstanden ist, wenn nicht jede Kostenposition nach Nr. 13 der Anlage 3 zu § 27 II BV und § 2 Nr. 13 BetrKV aufgelistet ist. Der Bundesgerichtshof sah die Bezeichnung "" als ausreichend, soweit hierdurch die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung gemeint waren.
Betriebsprüfung: Stellt die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses einer Außerprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht eine letztmalige Ermittlungshandlung nach § 171 Abs. 4 Satz 3 AO dar?
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Ermittlungen existiert nicht, obwohl der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften von "Ermittlung", "ermitteln" und "Ermittlungsmaßnahmen" spricht. Der Bundesfinanzgerichtshof hat bereits in seinen bisherigen Entscheidungen festgehalten, dass die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts abgeschlossen ist. Demzufolge zählen durchgeführte Ermittlungen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Maßnahmen der Außenprüfung. Hat sich der Steuerpflichtige eine Stellungnahme zum Betriebsprüfungsbericht vorbehalten und diese samt Unterlagen tatsächlich abgegeben, kann er davon nicht ausgehen, dass die Außenprüfung beendet ist, wenn nach dem Einreichen der Unterlagen die Finanzbehörde Ermittlungsmaßnahmen wieder aufnimmt. Einzelheiten bietet das Urteil des BFH vom 08.07.2009, Az.: XI R 64/07.
Betriebsprüfung: Wann kann mit einer Prüfung seitens des Finanzamtes gerechnet werden?
Das Finanzamt beurteilt grundsätzlich nach sachlichen und persönlichen Merkmalen, wann es gegen den Steuerpflichtigen eine Prüfung vornimmt. Das Finanzamt unterscheidet zwischen folgenden Gruppen:
  • Steuerpflichtige, die einer Problembranche wie der Baubranche angehören, werden stichprobenweise kontrolliert, falls sie ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und keine Auffälligkeiten aufweisen.
  • Unternehmer, die keiner Problembranche wie im Dienstleistungsbereich angehören und die Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge ausschließlich über das Geschäftskonto laufen lassen, sollen grundsätzlich mit keinen Überprüfungen rechnen.
  • Steuerpflichtige, die auch im Ausland Zweigstellen gründen bzw. Firmenkaufe und -verkäufe vornehmen, werden von der Finanzverwaltung geprüft, solange sich das Finanzamt Klarheit verschaffen hat.
  • Gehören Sie zu den Steuerpflichtigen, die Ihren steuerlichen Verpflichtungen zögerlich nachkommen und das Finanzamt Sie mehrmals auffordert, diese zu erfüllen, müssen Sie mit regelmäßigen Prüfungen seitens des Finanzamtes rechnen.
Betriebsvermögen: Gehört ein Leasingfahrzeug mit betrieblicher Nutzung zum notwendigen Betriebsvermögen?
Die Nutzung eines Leasingfahrzeuges von einem Freiberufler, der das Fahrzeug sowohl betrieblich als auch privat nutzt, ist dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn die Nutzung von bis 50 % beträgt. Der Steuerpflichtige kann dann die Kfz-Kosten als Betriebsausgaben in voller Höhe nach § 4 Abs. 4 EStG geltend machen. Das BFH entschied, dass er nicht lediglich die anteiligen betrieblichen Ausgaben als Betriebskosten in Abzug bringen darf. Hinsichtlich des Einsatzes des Fahrzeuges für private Zwecke ist dies als Entnahme nach § 6 Abs. I Nr. 4 Satz 2 EStG zu werten. Für die Kalenderjahre ab 01.01.2006 gilt die 50-Prozent-Grenze aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
Beweislast: Schwierigkeiten für Arzt bei Infektion eines Patienten
Voll beherrschbares Risiko liegt im Falle einer Infektion einer Patientin mit dem Bakterium Staphylokokkus aureus vor, wenn dieses Bakterium von der Arzthelferin mittels einer Injektion auf die Klägerin übertragen wurde. Denn hier verwirklicht sich ein Risiko, das durch den Klinik- oder Praxisbetrieb gesetzt wurde und nicht in den Eigenheiten des menschlichen Organismus gründet. Das hat für den Arzt zur Folge, dass er sich entlasten muss und gezwungen ist, zu beweisen, dass die Infektion nicht auf die Behandlung zurückzuführen ist.

In anderen Fällen trägt aber der Patient unverändert die Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten Behandlungsfehler sowie dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden.
BGB-Gesellschaft: Soll bei der Gründung einer GbR ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen werden?
Gesetzlich ist keine Schriftform für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages vorgesehen. Dennoch empfiehlt sich, den Vertragsabschluss schriftlich festzuhalten. Die Vorteile bestehen darin, dass man hierdurch sowohl Streitigkeiten unter den Gesellschaftern vermeiden als auch potentiellen Problemen mit dem Finanzamt vorbeugen kann. Ist ein Gesellschafter zum Beispiel ein Familienangehöriger, stellt das Finanzamt hohe Anforderungen sowohl an die Form als auch an die Durchführung des Vertrages, damit dieser vom ihm anerkannt wird.

In einem schriftlichen Vertrag können Sie nicht nur die Handhabung der laufenden Geschäfte, sondern auch die Gewinnverteilung, die Bedingungen des Ausscheidens eines Gesellschafters, die Auflösung der Gesellschaft, die Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter etc. regeln.

Ein Gesellschaftervertrag einer GbR ist unter bestimmten Voraussetzungen notariell zu beurkunden. Ebenso sind die besonderen Voraussetzungen für den Abschluss eines Gesellschaftervertrages zu beachten, wenn ein Gesellschafter minderjährig ist. Fragen Sie uns bezüglich der Details. Wir helfen Ihnen gerne!
BGB-Gesellschaft: Wer ist der Steuerschuldner einer GbR?
Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR oder BGB-Gesellschaft, sind einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass der Gesamtgewinn bzw. -verlust auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird. Die Gesellschafter sind diejenigen, die ihren Anteil in die eigene Einkommensteuererklärung als Einnahmen erklären müssen. Die GbR zahlt keine Einkommensteuer.

Bezüglich der Umsatzsteuer sollen die Rechnungen auf die GbR ausgestellt werden, denn die GbR ist steuerlich betrachtet der Unternehmer. Betreibt die GbR ein Gewerbe, muss sie auch die Gewerbesteuer entrichten. Die GbR kann den gesetzlichen Freibetrag beanspruchen.

D

E

Ehescheidung: Auf Kosten der Arztpraxis?
Bei der Ehescheidung eines niedergelassenen Arztes, der keinen Ehevertrag hat und im gesetzlichen Güterstand verheiratet ist, kann der Wert der Praxis als Zugewinn auszugleichen sein. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Februar 2008 - XII ZR 45/06) legt als Maßstab für die Wertbestimmung fest:

Neben dem Substanzwert der Praxis ist der good will zu bestimmen. Bei einer freiberuflichen Praxis lasse sich die Ertragsprognose nicht von der Person des derzeitigen Inhabers trennen. Die persönliche Arbeitsleistung des Inhabers wird aber im Scheidungsfall zwischen den Eheleuten über Unterhaltsfragen berücksichtigt. Für die Bewertung bleiben also nur noch die Punkte, die auf einen Dritten (etwa einen Käufer der Praxis) übertragbar wären. Da ist unter Umständen nicht so viel, da die Angehörigen eines freien Berufes hauptsächlich persönliche Leistungen erbringen und in der Regel nur für untergeordnete, nicht zum eigentlichen Berufsbild gehörende Tätigkeiten Hilfskräfte einsetzen. Nach der vom BGH herangezogenen Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen sei der Umsatz der geeignete Wertbestimmungsfaktor. Aus dem Umsatz lasse sich am ehesten schließen, was ein Praxiskäufer an Chancen hat. Denn so werden in die Bewertung die über den Substanzwert hinausgehenden immaterielle Faktoren wie Qualität der Mitarbeiter, Standort, Struktur der Mandanten/Patienten, Wettbewerbssituation u.a.m. einbezogen.
Erbe - international: Welches Recht ist anwendbar, wenn ein grenzüberschreitender Erbfall vorliegt?
Diese einfach klingende Frage ist eigentlich eine komplexe Angelegenheit. Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind über das Internationale Privatrecht zu ermitteln. Um eine Erleichterung über die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU zu erreichen, hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur erleichterten Abwicklung von Nachlässen unterbreitet. Wann man genau mit neuen einheitlichen EU-Rechtsvorschriften rechnen kann, wird die Zukunft zeigen.

F

G

Gutachten: Ist ein erstelltes Gutachten zur Pflegebedürftigkeit umsatzsteuerfrei?
Wird eine Krankenschwester mit entsprechender Ausbildung dazu beauftragt, ein Gutachten für Zwecke der Pflegeversicherung auszustellen, ist ihre Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig. Der BFH hat in diesem Fall eine Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG abgelehnt. Der Grund besteht darin, dass das Gutachten keinem therapeutischen Ziel dient, sondern für die Einordnung in die richtige Pflegestufe ausgestellt werden sollte. Umsatzsteuerfrei können nur Heilbehandlungen sein.
Gutachten: Welche Einzelheiten gelten zu Gutachten im Arzthaftungsprozeß?
Frage:
Wann ist ein weiteres medizinisches Gutachten einzuholen, wenn dem Gericht bereits ein Gutachten als Urkundenbeweis vorliegt?

Antwort:
Im Arzthaftungsrecht hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen zu bestellen. Ein Sachverständigengutachten kann dann entbehrlich sein, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises im Arzthaftungsprozess verwertet werden kann. Dieser Grundsatz findet Anwendung, wenn es sich um medizinische Gutachten aus einem vorausgegangenen Verfahren ärztlicher Schlichtungsstellen handelt. Bestehen jedoch noch offene Fragen, die durch das verwertete Gutachten im Wege des Urkundenbeweises nicht geklärt werden können, ist ein weiteres gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen (so im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2008, Az.: VI ZR 250/07).

Gutschrift: Wann kann man eine Gutschrift ausstellen, um die erbrachten Leistungen dadurch abzurechnen?
Eine Gutschrift nach § 14 Abs. Satz 2 UStG kann als eine Rechnung betrachtet werden, wenn der Leistungsempfänger bestimmte Voraussetzung erfüllt hat. Das sind:
  • Die Gutschrift soll alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, die in einer Rechnung ausgewiesen sein müssen.
  • Der Empfänger der Gutschrift ist zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt. Daraus folgt, dass für Privatpersonen und Kleinunternehmer eine Gutschrift nicht als Rechnung gelten kann.
  • Außerdem muss Einverständnis zwischen den Parteien bestehen, dass die erbrachten Leistungen mit einer Gutschrift abgerechnet werden.
Die Abrechnung mit einer Gutschrift darf nicht damit verwechselt werden, wenn eine bereits erstellte Rechnung korrigiert und ein Teilbetrag auf diese Rechnung gutgeschrieben wird. In diesem Fall gelten die obigen Ausführungen nicht.

H

Heilpraktikertätigkeit: Wann ist sie unzulässig?
Fall:
Die Ehefrau des Beklagten, die eine Heilpraktikerprüfung abgelegt hat, unterhält eine Heilpraktiker-Praxis. In dieser Praxis hat sich auch der Beklagte betätigt. Wie der Kläger behauptet, habe er dabei berufs- und gewerbsmäßig und in eigener Verantwortung Patienten behandelt und Diagnosen gestellt. Der Beklagte hat hingegen behauptet, er habe sich lediglich unter der Aufsicht und Anleitung seiner Ehefrau im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses auf die von ihm beabsichtigte Heilpraktikerprüfung praktisch vorbereitet.

Urteil:
Es liegt ein Verstoß gegen § 1 Heilpraktikergesetz bei selbstständigen unbeaufsichtigten Behandlungen eines Auszubildenden in einer Heilpraktikerpraxis vor. Es liegt eine Straftat und ein Wettbewerbsverstoß vor. (BGH Urt. v. 11.12.1981, Az.: I ZR 184/79)

I

J

Jackson, Michael: Wurde er ein Opfer von verabreichten und verbotenen Medikamenten / Narkosemitteln?
Tatsache ist es, dass Michael Jackson über längere Zeit Schmerz- und Betäubungsmittel einnahm. Bisher haben sich auch die Ermittlungsmaßnahmen der Polizei auf die Medikamentensucht des „King of Pop“ konzentriert. Spekuliert wird zurzeit, dass der Pop-Star auch getötet sein könnte. In seiner Villa in Los Angeles wurden unter anderem die Narkosemittel Diprivan, noch Profolol genannt, und das Medikament Lidocain gefunden und sichergestellt.

Nachdem zahlreiche Einstiche in dem Arm von Michael Jackson zu sehen gewesen waren, wird vermutet, dass er regelmäßig Medikamente wie Diprivan bekam. Außerdem sollen die Ärzte bei der Obduktion Tabletten in seinem Magen gefunden haben.

Unklar ist bis heute, warum sich der Leibarzt von dem Pop-Star nach dem Vorfall am 25.06.2009 nicht mehr in der Villa von Michael Jackson aufgehalten hat und er erst nach 24 Stunden wieder auftauchte.

Der Leibarzt soll vor dem Tod Michael Jacksons das morphiumähnliche Schmerzmittel Demerol gespritzt haben. Der Anwalt des Dr. Murray, Edward Chernoff, berichtete weiterhin, dass Dr. Murray Michael Jackson am 25.06.2009 ohne Atem, aber mit schwachem Puls vorgefunden habe. Um den Zustand des Stars zu stabilisieren, habe Dr. Murray das Arzneimittel Lidocain injiziert. Anschließend soll der Leibarzt Michael Jackson eine Adrenalinspritze verabreicht haben. War die Kombination diese Medikamente die Ursache, die zum Tode des „King of Pop“ führte? Wenn dies nicht der Fall gewesen ist, warum verschwand der behandelnde Leibarzt plötzlich und niemand wusste, wo er sich befand?

Hat der behandelnde Arzt richtig gehandelt? Wie soll sich ein Arzt in solchen Notfällen verhalten? Das erfahren Sie in dem nächsten Bericht!
Jackson, Michael: Die Haftung des Leibarztes Dr. Murray – Arzthaftung - TEIL 2
In unserer letzten Mitteilung berichteten wir über die verabreichten Medikamente an Michael Jackson. Den letzten Berichten zufolge wird gegen den Leibarzt, Dr. Murray, wegen Mordes resp. Totschlag ermittelt. Angesichts der Vergangenheit von Dr. Murray, insbesondere seine gehäuften Schulden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Leibarzt des „King of Pop“ ein Motiv und Interesse an dem Tod von Michael Jackson gehabt hätte. Fahrlässiges Verhalten seitens Dr. Murray könnte ebenfalls in Betracht kommen, als er die Wiederbelebungsmaßnahmen an dem Sänger vornahm.

Zwar hat der Leibarzt Erste Hilfe geleistet. Es ist bis heute aber nicht bekannt, ob die eingesetzten Nothilfemaßnahmen korrekt und angemessen waren, um den Atem- und Herzstillstand des Popstars zu beenden. Zu bedenken ist dabei, daß Dr. Murray bekannt war, was für Arzneimittel dem „King of Pop“ verabreicht worden waren. Anhand der Krankenakte von Michael Jackson wird festgestellt werden, ob die ärztliche Tätigkeit nachvollziehbar war.

Voraussetzung hierfür ist, dass der behandelnde Arzt seinen Dokumentationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Können Lücken in der Dokumentation des Arztes festgestellt werden, die in einem Haftungsprozess durch die Beweisaufnahme unter Anhörung von Zeugen und anderen Beweismitteln nicht geschlossen werden können, wird das zu Lasten des Arztes gehen. Die Haftung des Arztes wird in diesem Fall gegeben sein, wenn aus den Krankenunterlagen nicht hervorgeht, dass der behandelnde Arzt die Einhaltung der ärztlichen Regeln ordnungsgemäß dokumentiert hat. Mit diesen Schwierigkeiten könnte der Arzt in einem Haftungsprozess rechnen, auch wenn die tatsächliche Behandlung im vollen Umfang mit den ärztlichen Regeln übereinstimmte.

Höchstwahrscheinlich ermitteln die Polizeibeamten in diese Richtung, nachdem sie zum zweiten Mal den Hautarzt von Michael Jackson, Dr. Klein, vorgeladen haben und von ihm die Aushändigung der weiteren Unterlagen aus der Krankenakte des Sängers angeordnet haben.

Welche anderen ärztlichen Pflichten Dr. Murray verletzt haben könnte, werden Sie in Kürze auf unserer Webseite lesen.
Jackson, Michael: War es fahrlässige Tötung seitens Dr. Murray? - TEIL 3
Im Teil II der Mittelung über Michael Jackson berichteten wir über den Umfang der polizeilichen Ermittlungen, insbesondere über die Ermittlungen nach den Krankenakten von Michael Jackson. Die Vermutung, dass Dr. Murray mit seinen Behandlungen fahrlässig den Tod von Michael Jackson herbeigeführt sein könnte, ist nicht fernliegend. Dr. Murray wird seit 26.07.2009 als Verdächtiger geführt. Aufgrund der Durchsuchungen konnten die Polizeibeamten nicht nur Unterlagen, eine Computerfestplatte und eine Adressendatei, sondern auch Rezepte, Medikamente und diverse Rechnungen beschlagnahmen.

Es ist somit fraglich, ob Dr. Murray anhand der Unterlagen die ärztliche Aufklärung ausreichend dokumentiert hat, weil der Arzt im Haftungsprozess die ordnungsgemäße Aufklärung beweisen muss. Denn der Arzt haftet auch dann, wenn er den Patienten im vollen Umfang aufgeklärt hat, aber seine Aufklärungspflichten weder durch Dokumentation noch durch andere Beweismittel nachweisen kann.

Eine andere Gefahrenquelle und somit ein Haftungsfall könnte für den Leibarzt sein, dass er die Behandlung nicht entsprechend den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft durchgeführt hat. Lässt sich z. B. aufgrund lückenhafter Dokumentation nicht nachvollziehen, ob die Behandlung von Michael Jackson mit Profolol regel- und standardgerecht erfolgte und ob die Behandlung mit Zustimmung des Patienten vorgenommen wurde, würde dies zu Lasten des Leibarztes, Dr. Murray, gehen. Zu welchen Erkenntnissen die Polizei von Los Angeles kommen wird und wie sich dies auf Dr. Murray auswirken wird, werden Sie in Kurze erfahren.

Daraus folgt, dass das entscheidende Mittel der ärztlicher Qualitätssicherung, die richtige Patientenaufklärung und die vollständige Dokumentation ist.

K

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was gilt für Student mit Vollzeitjob?
Frage:
Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem Beschluss vom 31. Juli 2008, Az.: III B 64/07, mit der Frage beschäftigt, ob Eltern, deren Kind neben einem ernsthaft und nachhaltig betriebenen Studium noch in Vollzeit berufstätig ist, noch Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für ein Kind in der Berufsausbildung zusteht.

Antwort:
Das Gericht sieht diese Frage als vom Gesetz ausreichend geklärt an. Nach § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird in einem ersten Schritt monatsweise ermittelt, ob das Kind sich in Berufsausbildung befindet. Hier kann also in Schritten von 1/12 aufgeteilt werden, ob ein Kindergeldanspruch besteht. Als Zweites muss festgestellt werden, wie viel das Kind auf das Kalenderjahr bezogen selbst verdient hat. Bleiben die eigenen Einkünfte unter einem Grenzbetrag, bleibt der Anspruch auf Kindergeld etc. bestehen. Wird der Grenzbetrag überschritten, kommt es auf das Einkommen in einzelnen Monaten nicht mehr an. Es handelt sich um einen reinen Jahresgrenzwert.

KV-Recht: Dürfen bestandskräftige Honorarbescheide nach §§ 44 Absatz 2 Satz 1 i.V. m. Satz 2 SGB X von der KV korrigiert werden?
Die KV ist nicht verpflichtet, einen bestandskräftigen Honorarbescheid nach §§ 44 Abs. 2 S. 1 i.V.m. S. 2 SGB X abzuändern. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es im Ermessen der KV steht, ob sie rechtswidrige, aber bestandskräftig gewordene Honorarbescheide zu Gunsten der Vertragsärzte ändert. Etwas anderes gilt, wenn die KV den Betroffenen selbst und gezielt darauf hingewiesen hat, dass er von der Erhebung eines Rechtsbefehls absehen soll. In diesen Fällen kann die KV einen bestandskräftigen Honorarbescheid zu Gunsten eines Arztes abändern.

Urteil des BSG vom 17.09.2008 – B KA 28/07R

M

Mitarbeiter: Wann ist ein tätiger Zahnarzt als freier Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer zu qualifizieren?
Auf keinen Fall reicht es für die Einstufung eines Zahnarztes als freier Mitarbeiter, wenn er und sein Vertragspartner/"Arbeitgeber" lediglich vereinbart haben, dass der Zahnarzt als freier Mitarbeiter beschäftigt wird. Das Arbeitsgericht prüft auf jeden Fall, ob eine persönliche und / oder wirtschaftliche Abhängigkeit von dem "Arbeitgeber" gegeben ist, wenn der Zahnarzt keinen oder geringeren Weisungen unterliegt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann das Arbeitsgericht davon ausgehen, dass der als freie Mitarbeiter beschäftigte Zahnarzt dennoch als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist. Das gilt auch dann, wenn der Zahnarzt sein erzieltes Einkommen nicht aus einem monatlichen Fixum, sondern aus einer prozentualen Beteiligung an den Honorareinnahmen der Klinik bekommt. Dieser Umstand hindert das Arbeitsgericht nicht, den Zahnarzt als arbeitnehmerähnliche Person zu qualifizieren.

UNSER TIPP: Lassen Sie daher frühzeitig den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen! Gerne helfen wir Ihnen dabei. Rufen Sie uns bitte an.

N

Nahrungsmittelergänzung: Welche Abgrenzung besteht zum Arzneimittel?
Mit einem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, nicht als Arzneimittel anzusehen ist. Das gilt dann, wenn durch dieses Mittel keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird. Die L-Carnitin II Produkte stellen danach keine Arzneimittel dar, weil sich eine pharmakologische Wirkung der Mittel nicht feststellen lasse. Zwar beeinflussen diese L-Carnitin II Produkte den Stoffwechsel, jedoch geht deren Wirkung nicht über die ernährungsphysiologische Wirkung hinaus.

Mehr: BGH Urteil vom 26.06.2008, Az.: I ZR 61/05

P

Partner: Probleme bei neuen Partnern in der Arztpraxis?
Probleme, die entstehen können, wenn ein neuer Gesellschafter in eine Gemeinschaftspraxis aufgenommen wird, beschäftigten den Bundesgerichtshof. Es stellte folgendes fest:

Wird ein Neuer in eine seit langem bestehende Arztpraxis aufgenommen, kann ausnahmsweise ein Ausschlussrecht vereinbart werden, bei dem kein sachlicher Grund zum Ausschluss vorliegen muss. Denn es muss den bisherigen Gesellschaftern ermöglicht werden, zu prüfen, ob zu dem neuen Kooperationspartner eine tragfähige Vertrauensbasis geschaffen werden kann, so dass die Gesellschafter alle sich eine Zusammenarbeit auf Dauer vorstellen können. Eine Prüfungsfrist von zehn Jahren überschreite den zulässigen Rahmen aber bei weitem, eher sei die Höchstgrenze für die Prüfungsfrist nach dem beim Urteil maßgeblichen Rechtsstand bei drei Jahren anzusetzen.
Praxismiete: Darf der Vermieter eines Wohnraummietgebäudes vom Inhaber einer Zahnarztpraxis verlangen, dass die Haustür stets geschlossen gehalten werden muss?
Die Antwort auf diese Frage ist einzelfallbezogen. Das Landgericht Itzehoe hat in seinem Urteil vom 09.07.2009 (AZ: 7 O 191/08) entschieden, dass ein Vermieter einen Anspruch darauf hat, dass die Haustür stets geschlossen sein soll, obwohl Patienten ihren Arzt im Gebäude aufsuchen wollen. Dafür muss der Vermieter allerdings Tatsachen darlegen und beweisen, dass die Sicherheitsbedürfnisse der anderen Mieter im Gebäude die Belange der ärztlichen Praxis, den ungehinderten Zutritt zur Praxis zu gewähren, deutlich überwiegen. Es sind somit die beiderseitigen Interessen des Inhabers einer Praxis und der übrigen Mieter gegeneinander abzuwägen, um in Einzelfall festzustellen, welche Belange zurücktreten müssen. Die Möglichkeit, den Patienten möglichst einen ungehinderten Zutritt zur Zahn-/ oder Arztpraxis durch "einfaches Aufstoßen" der Tür zu gewährleisten, kann also rechtlich durchaus durchsetzt werden.

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Telefax: Kann ein Sendebericht mit „OK“ den Zugang eines Telefaxes beweisen?
Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 30.09.2008, Az. 12 U 65/08, entschieden, dass ein gefaxtes Schreiben dann als zugegangen gilt, wenn auf dem Sendebericht der Vermerk „OK“ vorliegt. Der Sachverständige hat in dem von ihm erstellten Gutachten ausgeführt, dass das Fax auf jeden Fall zugegangen ist, wenn der Sendebericht mit dem Vermerk „OK“ versehen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Fax in so einem Fall nicht zugestellt sein sollte, hat der Sachverständige mit 0 % bewertet.

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Umsatzsteuer bei Gesellschaftern: Wann liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaftern einer Praxisgemeinschaft vor?
Hier ist das Innenverhältnis unter den Gesellschaftern maßgebend. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt bei einer Innengesellschaft in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht kein Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaftern und Innengesellschaft vor. Ein Leistungsaustausch kann nur im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern gegeben sein. Das hat zur Folge, dass Umsatzsteuerbefreiung nur hinsichtlich der im eigenen Namen ausgetauschten Leistungen unter den Gesellschaftern im Betracht kommt. Ein steuerbarer Leistungsaustausch ist dann gegeben, wenn die Nutzungsmöglichkeit von Praxisräumen und -einrichtungen entgeltlich erfolgt. Lediglich die Überlassung einer Praxiseinrichtung durch einen Arzt führt nicht dazu, dass man die Befreiungsvorschrift nach § 4 Ziff. 14 Satz 2 UStG in Anspruch nehmen kann. Es liegt in diesem Fall eine steuerbare Leistung vor, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Umsatzsteuer-Nachschau: Was versteht man unter Umsatzsteuer-Nachschau?
Zur Umsatzsteuer-Nachschau ist das Finanzamt gemäß § 27 b UStG berechtigt. Diese Prüfung erfolgt ohne vorherige Ankündigung seitens des Finanzamtes. Bei dieser Prüfung sollen umsatzsteuerliche Sachverhalte zeitnah aufgeklärt werden. Der Finanzbeamte ist berechtigt, Einsicht in Ihre Unterlagen (Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere etc.) zu nehmen. Bevor man den Finanzbeamten in seinen Räumlichkeiten zulässt, ist Folgendes zu beachten:

Der Finanzbeamte soll Ihnen seinen Dienstausweis zeigen. Er hat kein Durchsuchungsrecht. Das bedeutet nicht, dass er Ihre Geschäftsräume und Gebäuden nicht betreten darf. Im Gegenteil, er darf das, weil das Betreten Ihrer Räumlichkeiten noch keine Durchsuchung darstellt. Der Sachbearbeiter von der Finanzverwaltung darf die Unterlagen, die von Ihnen nicht freiwillig herausgegeben worden sind, nicht einfach mitnehmen.

Unfallversicherung: Sind diese Leistungen steuerfrei?
Zahlungen seitens der gesetzlichen Unfallversicherung, sei es eine inländische oder eine ausländische Berufsgenossenschaft, sind nach § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt. Bezüglich der Versicherungsbeiträge sind diese als Betriebsausgaben im vollen Umfang abziehbar.

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Verlustabzug: Kann der Erbe den nicht voll ausgeschöpften Verlust des Erblassers bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigten?
Bis zur Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04) am 12.03.2008 durften die Erben eines nicht im vollen Umfang ausgeschöpften Verlustes des Erblassers in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Diese langjährige Rechtsprechung gab der BFH mit der Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04) auf. Demnach darf der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10 d EStG nicht mehr bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Die offenen Fälle, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung des Beschlusses des BFH werden nach der bisherigen Rechtsprechung gehandhabt.

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