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Neuer Forumsbeitrag
- BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
Praktikant 4.8.2009 11:16
Kostenübersicht zur steuerrechtlichen Beratung:
| Vorschrift StBGebV | Tätigkeit | Gegenstandswert (Mindestwert) | Tabelle Anteil | Gebühr |
Finanzbuchhaltung,
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Finanzbuchhaltung
EURO
| § 32 | Einrichten/Übertragung
der
Finanzbuchhaltung - einmalig - | - einmalig - | 50,00 € | |
| § 33 I | Finanzbuchhaltung mit USt-VA | C 7/10 | umsatzabhängig |
Anmerkung:
Bemessungsgrundlage für die Finanzbuchhaltung ist
der
Jahresumsatz. Die monatlichen Zahlungen gelten als Mindestzahlungen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Gebühr im Falle des
Überschreitens nach dem tatsächlichen Umsatz
berechnet und angepaßt (angehoben).
Für die
Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird die
Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung beantragt.
Übergabe der Unterlagen an das Steuerbüro in der 4.
Woche des Folgemonats.
Die Bewegungen auf den Bankkonten
werden zu Zwecken des Verbuchens von Ihnen an Martens -
Unternehmensberater, Inhaber: Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens,
Walther-von-der-Vogelweide-Str. 33 a, 97074 Würzburg, Tel.:
0931 7940963, Fax: 0931 7940960, übergeben und deren
Mitarbeiter gebucht. Wir weisen darauf hin, daß Martens -
Unternehmensberater und Herr Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens nicht in
unseren Büros angestellt ist und aufgrund Ihrer Beauftragung
tätig wird. Der organisatorischen Vereinfachung wegen
übernehmen wir lediglich die Kostenaufklärung
für Martens - Unternehmensberater und Herr Dipl.-Kfm. (FH)
Boje Martens mit.
Die Übergabe der Auswertungen
erfolgt bis zum 20. des folgenden Monats.
Sie
erhalten jeden Monat:
o Anschreiben mit Nennung der
Umsatzsteuerzahllast, des Monatsergebnisses, des aufgelaufenen
Ergebnisses und des hochgerechneten Jahresergebnisses
o
Summen- und Saldenliste
o Standard-BWA mit monatlicher
AfA-Buchung
o Standard-BWA mit Vorjahresvergleich
o
Jahres-/Entwicklungsübersicht zur Probe
o
Umsatzsteuerübermittlungsprotokoll
o
Umsatzsteuer-Voranmeldung per Datenübermittlung
Lohn-
/ Gehaltsbuchhaltung
Anzahl der Mitarbeiter Euro Euro
_____________________________
| § 34 II | Erstmaliges Einrichten / Übertragung eines Lohnkontos | 50,00 |
|
Aufnahme der Stammdaten je
Mitarbeiter (einmalig) bei Einrichten der Lohnbuchhaltung bzw.
Neueintritt eines Mitarbeiters - Aushilfen iSd. § 40a EStG zählen als Mitarbeiter | 31,00 | |
| § 34 II | Lohnabrechnung je
Mitarbeiter und Monat z.B. bei 4 Mitarbeitern 4 x 13,00 € = 52,00 pro Monat o Brutto-Netto-Abrechnung, Lohnjournal incl. o Lohnsteuer- und Krankenkassenanmeldungen o Überweisungslisten für Löhne und Gehälter o Überweisungslisten für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge o Datenübertragung an Krankenkassen und Finanzamt o Erstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bei Austritt eines Mitarbeiters und/oder zum Jahresende Jedes Aushilfslohnkonto im Sinne des § 40 a EStG zählt als ein Mitarbeiter; Änderungen werden uns bis zum 15. des Abrechnungsmonats mitgeteilt; weitere, gelegentlich anfallende Leistungen werden entsprechend der Anlage Lohn abgerechnet; Die Rechnungen für regelmäßige Leistungen werden monatlich erstellt. Darin sind die Honorare Finanzbuchhaltung und Löhne enthalten. | 13,00 |
| § 16 | Je Monatsrechnung wird eine
Auslagenpauschale in Höhe von
10 % des Rechnungsbetrages, maximal 10,00 € vereinbart. |
Quartalsweise
Leistungen
Finanzbuchhaltung
| Monats- Betrag EURO | Jahres- Betrag EURO | ||||
| § 13 | Erstellen
und 1 stündige Besprechung des Controllingreports
nach Abschluß jeweils der Quartalsbuchhaltung | 100,00 | |||
| Jährliche Leistungen | |||||
Vorschrift | Tätigkeit | Gegenstandswert (Mindestwert) | Tabelle | Anteil | Gebühr (Euro) |
| § 24 I Nr. 8 | Umsatzsteuererklärung | z. B. Jahresumsatz | A | 2/10 | umsatzabhängig |
| § 35 I | Einnahme-Überschuß-Rechnung | z. B. Gewinn | B | 15/10 | umsatzabhängig |
| § 35 I | Führen der Anlagenbuchhaltung | C | 0 | 0,00 | |
Bitte
beachten Sie:
Maßgebliche
Anteile der Vereinbarung
sind die unter „Anteil“ ausgewiesenen Werte. Die
Beträge in Euro können sich noch nach oben oder unten
ändern, wenn sich die Bemessungsgrundlagen (z.B. Umsatz,
Gewinn) ändern.
Sonstige
unregelmäßige Leistungen
___________
| § 34 V | Hilfeleistungen
bei
sonstigen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Lohn- steuerabzug durch Mitarbeiter unseres Büros soweit nicht in Anlage Lohn genannt | je 0,5 Std. | 31,00 |
| § 33 VII | Hilfeleistungen bei
sonstigen Tätigkeiten in
Zusammenhang mit der Finanz- buchhaltung durch Mitarbeiter unseres Büros | je 0,5 Std. | 31,00 |
| § 13, 35 | Anfertigung
von Berichtigung von Inventurunterlagen und
Inventarverzeichn- nissen, Abschlußvorbereitungsarbeiten, die über das übliche Maß hinausgehen u. ä. bis zur abgestimmten Saldenbilanz durch Mitarbeiter unseres Büros durch Anwalt / Steuerberater | je 0,5 Std. je 0,5 Std. | 31,00 80,00 |
| § 13 | Sonstige
Beratungsleistungen - soweit nicht durch StBGebV abrechenbar - in steuerlichen resp. betriebswirtschaftlichen (nicht rechtlichen!) Belangen durch Mitarbeiter durch Anwalt / Steuerberater | je 0,5
Std. je 0,5 Std. | 31,00 80,00 |
führung, Implementierung von Zielvorgaben usw.) wird jeweils vor Arbeitsbeginn mit dem Mandanten besprochen und ggf. mit schriftlicher Vereinbarung gesondert in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden jeweils nach Abschluß der Arbeiten und Übergabe der Arbeitsergebnisse abgerechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Private
Steuererklärungen
Vorschrift StBGebV | Tätigkeit Gegenstandswert (Mindestwert) | Tabelle | Anteil | Gebühr (Euro) |
| § 24 I | Einkommensteuer-Erklärungen Einkommen aus freiberuflicher Tä- tigkeit z. B. Umsatz | A | 2/10 | umsatzabhängig |
| Sollten weitere Einkommensquellen zu bearbeiten sein, werden diese wie folgt abgerechnet: | ||||
| § 27 I | Ermittlung
des
Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus - nichtselbständiger Tätigkeit (Anlage N) A 2-4/20 - Vermietung und Verpachtung je Objekt (Anlage V) A 3-6/20 - aus Kapitaleinkünften (Anlage KSO) A 3-6/20 | A A A | 2-4/20 3-6/20 3-6/20 | |
| § 16 | Je Rechnung wird eine
Auslagenpauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, maximal 20,00 €, vereinbart. |
Sonstiges
Alle
genannten Gebühren verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese
wird nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zusätzlich zur abgerechneten Gebühr erhoben.
Die
Gebühren für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie
die Finanzbuchhaltung werden jeweils bis zum 25. des dem
Abrechnungsmonat folgenden Monat per Abbuchungsauftrag / Lastschrift
eingezogen.
Für gesondert abgerechnete
Einzelleistungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen per
Überweisung fällig.
Beginn der
Zusammenarbeit
| 1. Finanzbuchhaltung | Buchungsmonat |
| 2. Lohn-/Gehaltsbuchhaltung | Abrechnungsmonat |
| 3. Jahresabschluss | Wirtschaftsjahr |
| 4. Betriebl. Steuererklärungen | Veranlagungszeitraum |
| 5. Private Steuererklärungen | Veranlagungszeitraum |
Wird
für einen Auftrag mit einem Überschreiten der
Mittelgebühr gerechnet, wird der Auftraggeber bei
Auftragsübernahme darauf hingewiesen und seine Zustimmung
eingeholt.
Vor der Ausführung von
umfangreicheren Arbeiten, die nach Stundensätzen abgerechnet
werden, wird der zu erwartende Umfang und die Arbeitsaufnahme mit dem
Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit abgesprochen.


