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Heilberufe-Recht - Rechtsanwalt Uwe Martens, Frankfurt/Würzburg
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  • BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
    Praktikant 4.8.2009 11:16
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Kostenübersicht zur steuerrechtlichen Beratung:




Vorschrift
StBGebV
TätigkeitGegenstandswert
(Mindestwert)
Tabelle
Anteil
Gebühr



Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

Finanzbuchhaltung

Monats-Betrag
EURO
§ 32 Einrichten/Übertragung der Finanzbuchhaltung
- einmalig -
- einmalig -50,00 €
§ 33 IFinanzbuchhaltung mit USt-VAC 7/10umsatzabhängig



Anmerkung:
Bemessungsgrundlage für die Finanzbuchhaltung ist der Jahresumsatz. Die monatlichen Zahlungen gelten als Mindestzahlungen. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Gebühr im Falle des Überschreitens nach dem tatsächlichen Umsatz berechnet und angepaßt (angehoben).
Für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird die Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung beantragt. Übergabe der Unterlagen an das Steuerbüro in der 4. Woche des Folgemonats.
Die Bewegungen auf den Bankkonten werden zu Zwecken des Verbuchens von Ihnen an Martens - Unternehmensberater, Inhaber: Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens, Walther-von-der-Vogelweide-Str. 33 a, 97074 Würzburg, Tel.: 0931 7940963, Fax: 0931 7940960, übergeben und deren Mitarbeiter gebucht. Wir weisen darauf hin, daß Martens - Unternehmensberater und Herr Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens nicht in unseren Büros angestellt ist und aufgrund Ihrer Beauftragung tätig wird. Der organisatorischen Vereinfachung wegen übernehmen wir lediglich die Kostenaufklärung für Martens - Unternehmensberater und Herr Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens mit.
Die Übergabe der Auswertungen erfolgt bis zum 20. des folgenden Monats.

Sie erhalten jeden Monat:
o Anschreiben mit Nennung der Umsatzsteuerzahllast, des Monatsergebnisses, des aufgelaufenen Ergebnisses und des hochgerechneten Jahresergebnisses
o Summen- und Saldenliste
o Standard-BWA mit monatlicher AfA-Buchung
o Standard-BWA mit Vorjahresvergleich
o Jahres-/Entwicklungsübersicht zur Probe
o Umsatzsteuerübermittlungsprotokoll
o Umsatzsteuer-Voranmeldung per Datenübermittlung

Lohn- / Gehaltsbuchhaltung


Anzahl der Mitarbeiter Euro Euro 

_____________________________


§ 34 IIErstmaliges Einrichten / Übertragung eines Lohnkontos 50,00
Aufnahme der Stammdaten je Mitarbeiter (einmalig) bei Einrichten der Lohnbuchhaltung bzw. Neueintritt eines Mitarbeiters
- Aushilfen iSd. § 40a EStG zählen als Mitarbeiter
31,00
§ 34 IILohnabrechnung je Mitarbeiter und Monat
z.B. bei 4 Mitarbeitern 4 x 13,00 € = 52,00
pro Monat
o Brutto-Netto-Abrechnung, Lohnjournal incl.
o Lohnsteuer- und Krankenkassenanmeldungen
o Überweisungslisten für Löhne und Gehälter
o Überweisungslisten für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
o Datenübertragung an Krankenkassen und Finanzamt
o Erstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bei Austritt eines Mitarbeiters und/oder zum Jahresende

Jedes Aushilfslohnkonto im Sinne des § 40 a EStG zählt als ein Mitarbeiter;
Änderungen werden uns bis zum 15. des Abrechnungsmonats mitgeteilt;
weitere, gelegentlich anfallende Leistungen werden entsprechend der Anlage Lohn abgerechnet;

Die Rechnungen für regelmäßige Leistungen werden monatlich erstellt. Darin sind die Honorare
Finanzbuchhaltung und Löhne enthalten.
13,00
§ 16Je Monatsrechnung wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages,
maximal 10,00 € vereinbart.



Quartalsweise Leistungen

Finanzbuchhaltung

Monats- 
Betrag
EURO 
 Jahres-
Betrag
EURO
§ 13Erstellen und 1 stündige Besprechung des Controllingreports
nach Abschluß jeweils der Quartalsbuchhaltung
100,00
Jährliche Leistungen

Vorschrift



Tätigkeit



Gegenstandswert
(Mindestwert)


Tabelle



Anteil




Gebühr
(Euro)


§ 24 I Nr. 8Umsatzsteuererklärungz. B. Jahresumsatz A2/10umsatzabhängig
§ 35 I Einnahme-Überschuß-Rechnung z. B. GewinnB15/10umsatzabhängig
§ 35 I Führen der AnlagenbuchhaltungC00,00



Bitte beachten Sie:
Maßgebliche Anteile der Vereinbarung sind die unter „Anteil“ ausgewiesenen Werte. Die Beträge in Euro können sich noch nach oben oder unten ändern, wenn sich die Bemessungsgrundlagen (z.B. Umsatz, Gewinn) ändern.


Sonstige unregelmäßige Leistungen

Euro
___________

§ 34 VHilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Lohn-
steuerabzug durch Mitarbeiter unseres Büros
soweit nicht in Anlage Lohn genannt
je 0,5 Std.31,00
§ 33 VIIHilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Finanz-
buchhaltung durch Mitarbeiter unseres Büros
je 0,5 Std.31,00
§ 13, 35Anfertigung von Berichtigung von Inventurunterlagen und Inventarverzeichn-
nissen, Abschlußvorbereitungsarbeiten, die über das übliche Maß hinausgehen
u. ä. bis zur abgestimmten Saldenbilanz
durch Mitarbeiter unseres Büros
durch Anwalt / Steuerberater
je 0,5 Std.
je 0,5 Std.
31,00
80,00
§ 13Sonstige Beratungsleistungen - soweit nicht durch StBGebV abrechenbar -
in steuerlichen resp. betriebswirtschaftlichen (nicht rechtlichen!) Belangen
durch Mitarbeiter
durch Anwalt / Steuerberater
je 0,5 Std.
je 0,5 Std.
31,00
80,00

Die Ausführung dieser Leistungen (Aufbau Controllingsystem, Strategieplanung, Mitarbeiter-
führung, Implementierung von Zielvorgaben usw.) wird jeweils vor Arbeitsbeginn mit dem Mandanten besprochen und ggf. mit schriftlicher Vereinbarung gesondert in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden jeweils nach Abschluß der Arbeiten und Übergabe der Arbeitsergebnisse abgerechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.


Private Steuererklärungen


Vorschrift
StBGebV


Tätigkeit Gegenstandswert  (Mindestwert)



Tabelle



Anteil



Gebühr
(Euro)

§ 24 I Einkommensteuer-Erklärungen
Einkommen aus freiberuflicher Tä-
tigkeit z. B. Umsatz
A2/10umsatzabhängig
Sollten weitere Einkommensquellen zu bearbeiten sein, werden diese wie folgt abgerechnet:
§ 27 IErmittlung des Überschusses der
Einnahmen über die Werbungskosten
aus
- nichtselbständiger Tätigkeit (Anlage N) A 2-4/20
- Vermietung und Verpachtung je Objekt (Anlage V) A 3-6/20
- aus Kapitaleinkünften (Anlage KSO) A 3-6/20
A
A
A
2-4/20
3-6/20
3-6/20
§ 16Je Rechnung wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 10 %
des Rechnungsbetrages, maximal 20,00 €, vereinbart.



Sonstiges

Alle genannten Gebühren verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich zur abgerechneten Gebühr erhoben.

Die Gebühren für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung werden jeweils bis zum 25. des dem Abrechnungsmonat folgenden Monat per Abbuchungsauftrag / Lastschrift eingezogen.

Für gesondert abgerechnete Einzelleistungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen per Überweisung fällig.

Beginn der Zusammenarbeit

1. FinanzbuchhaltungBuchungsmonat
2. Lohn-/GehaltsbuchhaltungAbrechnungsmonat
3. JahresabschlussWirtschaftsjahr
4. Betriebl. SteuererklärungenVeranlagungszeitraum
5. Private SteuererklärungenVeranlagungszeitraum



Wird für einen Auftrag mit einem Überschreiten der Mittelgebühr gerechnet, wird der Auftraggeber bei Auftragsübernahme darauf hingewiesen und seine Zustimmung eingeholt.

Vor der Ausführung von umfangreicheren Arbeiten, die nach Stundensätzen abgerechnet werden, wird der zu erwartende Umfang und die Arbeitsaufnahme mit dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit abgesprochen.


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