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- BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
Praktikant 4.8.2009 11:16
Forderungseinzug
Schuldet Ihnen jemand Geld, obwohl er zahlen kann und Sie im Recht sind? Dann entstehen für Sie in der Regel keine Kosten für die Beauftragung eines Anwalts. In solchen Fällen ist für Sie das anwaltliche Inkasso im Ergebnis kostenlos, da die Anwaltskosten dem Schuldner auferlegt werden können. Kosten entstehen Ihnen üblicherweise erst, wenn Ihre Forderung (teilweise) nicht berechtigt oder der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Damit für Sie das wirtschaftliche Risiko trotzdem moderat bleibt, bieten wir eine Inkassovereinbarung an.
Ihre Vorteile:- geringe Anwaltskosten für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung,
- Titulierung der Forderung samt Zinsen und Nebenforderungen (z. B. Anwaltskosten, Mahnauslagen),
- geringe Anwaltskosten bei der Zwangsvollstreckung.
Sprechen Sie uns an! Gerne erläutern wir Ihnen weitere Vorteile unserer Inkassovereinbarung.
Trotz der günstigen Tarife für Ihr Inkasso bieten wir Ihnen fachlich ein Höchstmaß an Leistung. Dazu zählen etwa
- frühzeitige Überarbeitung Ihrer Unterlagen (Dokumentation, Rechnung, Mahnung usw.) für den Forderungseinzug, so daß im Inkasso weniger rechtliche Probleme auftreten
- einfache und wirksame Gestaltung Ihrer Büroabläufe
- Überprüfung und Ausnutzen rechtlicher Besonderheiten für ein möglichst zügigen Forderungseinzug
- Absicherung Ihrer Forderung auch im Insolvenzverfahren des Schuldners und Überprüfung, ob zusätzlich eine besondere (privilegierte) Titulierung möglich ist
- stete und hartnäckige Zwangsvollstreckung


