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Heilberufe-Recht - Rechtsanwalt Uwe Martens, Frankfurt
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  • BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
    Praktikant 4.8.2009 11:16
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Finanzrisiko Ehepartner?


Viele Ehegatten von Ärzten und Heilberuflern arbeiten in der Praxis, meist im Empfang, in der Buchhaltung oder etwa in der Verwaltung, mit. Die Anstellungsverhältnisse reichen von einer Beschäftigung auf 400-Euro-Basis bis hin zu Vollzeitstellen, die auch entsprechend angemessen vergütet werden.

Hier droht jedoch ein doppeltes finanzielles Risiko: steuerlich und sozialversicherungsrechtlich. 

 

Steuerliche Anerkennung von Familienangehörigen

Einer steuerlichen Anerkennung von Familienangehörigen können die Widrigkeiten des Alltags entgegenstehen. Insbesondere wenn der mitarbeitende Ehegatte nicht wie die anderen Angestellten behandelt wird, sondern tatsächliche Bevorzugungen genießt (längere Urlaubszeiten, Nichterscheinen in der Praxis, keine festen Arbeitszeiten usw.), kann die steuerliche Anerkennung versagt werden. Eine Auflistung für typische Beispiele, die zu einem Versagen der steuerlichen Anerkennung des arbeitenden Ehegatten führen,geben wir Ihnen nachfolgend:

  • Es fehlt an einem Arbeitsvertrag, wie ihn die anderen Praxismitarbeiter haben, insbesondere ist keine Vereinbarung über die Höhe des Arbeitslohns schriftlich vereinbart.
  • Die Lohnzahlung erfolgen unregelmäßig und nicht zu den üblichen Zeiten (Monatsende) oder einmalig als Jahreszahlung.
  • Einzahlung des Lohn des arbeitnehmenden Familienangehörigen auf das Konto des Arbeitgebers, über das der Arbeitnehmer als Ehegatte auch verfügen darf.

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Spielarten, die eine steuerliche Anerkennung von Familienangehörigen als Arbeitnehmer erschweren oder verhindern.

 

Sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von Familienangehörigen

In der Praxis mit arbeitende Familienangehörige müssen ein besonderes Auge auf ihren sozialversicherungsrechtlichen Status haben. Hier können schnell viele Gelder verloren gehen, wenn Sie zwar von einem ordnungsgemäßen Anstellungsverhältnis mit Ihrem Ehegatten ausgehen, aber in Wirklichkeit der Status zu keinem Zeitpunkt rechtlich abgesichert wurde!

Sollte Ihr Ehepartner in einem ordnungsgemäßen Anstellungsverhältnis zu Ihnen stehen, bieten sich die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung z. B. in Form der Direktversicherung nach § 40 b EStG. Hierzu müssen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Partner treffen, die folgendes enthalten muß: 

  • Der Versicherungsvertrag muß einem Vergleich mit Dritten Stand halten und ernstlich gemeint sein.
  • Die Versicherung muß dem Grund nach üblich sein.
  • Die Höhe der Versicherung muß ebenfalls üblich und angemessen sein.

Wenn Ihre übrigen Mitarbeiter auch diese Direktversicherung abgeschlossen haben, wird in der Regel angenommen, daß es sich um eine vergleichbare Direktversicherung handelt, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsleistung.

Beachte:

Selbst wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Familienangehörigen steuerlich anerkannt ist, sind die Ausgaben für die Direktversicherung dann keine Betriebsausgaben, wenn der Ehepartner nur ein Viertel der üblichen Zeiten arbeitet, nur untergeordnete Tätigkeiten umfaßt und der einzigen sonstigen Arbeitskraft eine entsprechende Direktversicherung nicht angeboten wurde.

 

TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP 

Behandeln Sie Ihren Ehepartner und Ihre Mitarbeiter in der Praxis gleich! 

TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP + TIPP

 

Antworten auf die Frage zur richtigen Geldanlage


Altersvorsorge, Rücklagen, Familienabsicherung, Finanzierungen

 

Der Geldanlagehorizont als kostenschonende Anlagestrategie



Jede Form der Geldanlage und der Vermögensvermehrung ist zwangsläufig mit einem Einhergehen von Kosten verbunden. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Vermögensverwaltung und Geldgeschäfte in die Hände von Dritten geben, entstehen selbst bei eigenverwalteten Anlagestrategien Kosten, bei zum Beispiel Immobilienkäufen in Form von Anwalts- und Notargebühren, Ausgabeaufschlägen bei Fonds- und Aktienkäufen, Händleraufschlägen bei dem Erwerb von Edelmetallen oder Kontoführungsgebühren und Vergleichbaren bei bankseitigen Geschäften. Diese Kosten müssen in sämtlichen Geldanlagen mit einberechnet werden.

 
Merke: Die mit einer Geldanlage zwangsläufig stets verbundenen Kosten relativieren sich erst bei einem langen Anlagehorizont, dass heißt: Je länger Sie ohne Wechsel an Ihrem Portfolio und Ihrer Anlagestrategie festhalten, desto geringer fallen die damit verbundenen Kosten ins Gewicht. In der in Finanzkreisen bekannten Weisheit "Viel hin und her macht die Tasche leer" steckt unglaublich viel Wahrheit.

 

Bedenken Sie also, dass in einer langfristigen Strategie nicht nur eine erhebliche Kosteneinsparung steckt, sondern die Rendite mit Verringerung der Kostenbelastung deutlich verbessert werden kann. Ein langer Atem im Vertrauen auf die eigene Anlagestrategie kann erhebliche Vorteile haben. Lassen Sie sich von kurzfristigen Schwankungen auf den jeweiligen Märkten nicht nervös machen. Behalten Sie die langfristigen Tendenzen in den einzelnen Vermögensklassen im Blick und probieren Sie mit gesundem Menschenverstand eine für Sie realistisch erscheinende Prognose zu der jeweiligen Vermögensklasse abzugeben. Natürlich ist keine Verlässlichkeit in die eigene Prognose zu setzen, anderenfalls wäre man mit hellseherischen Fähigkeiten belegt. Aber ein Vertrauen in die vernunftorientierte Anlage darf man durchaus haben, selbst Bankberater und Börsenspekulanten gehen nicht anders vor, als die Einschätzung einer Marktlage nach der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Situation vorzunehmen.

 

Kredite gefährden die Altersvorsorge



Viele Praxen, viele Betriebe, viele unternehmerische Tätigkeiten und selbst langfristige Finanzanlagen werden viel zu oft auf Grund von Wunschdenken auf der Grundlage von Krediten getätigt. ACHTUNG: Bei Krediten arbeiten Sie aber zunächst für die Bank. Viele Kreditnehmer können aber gerade bei langfristigen Kreditverbindlichkeiten nicht einschätzen, ob Sie immer hinreichende Liquidität haben, um Zins und Tilgung ausreichend zu bedienen. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, beispielsweise bei Umsatzrückgängen, die Darlehen in Pflicht gestellt werden, dass heißt, die Kredite gekündigt werden. Eine Kreditkündigung ist der worst case. Mit einem Schlag verwandelt sich die hoffnungsvolle Zukunftsperspektive in ein finanzielles Fiasko.

 
Merke: Probieren Sie soweit als möglich ohne Bankkredite auszukommen! Vermeiden Sie möglichst jede Art von Schulden!

 

Schulden sind zuallererst einmal eigene Geldvernichtung und keine eigene Geldvermehrung. Selbst der Kauf von Immobilien, der oft nur durch eine kreditfinanzierende Bank möglich ist, sollte vor diesem Hintergrund neu und ernsthaft überdacht werden, ob es die Immobilie wert ist, sich in langjährige Schulden gegenüber einer Bank zu stürzen. Es schadet nicht, zunächst einen bescheideneren Lebensstandard einzuhalten, um durch regelmäßige Sparrücklagen die Substanz für eine eigen finanzierte Investition zu bilden. Denn selbst Kredite für sogenannte Investitionen bergen einerseits die Kosten der Bankbelastung und zum anderen die jederzeit nicht einschätzbare Gefahr der unerwarteten Abhängigkeit von Wirtschaftslage und einem Dritten, sprich der Bank. Wer keine Schulden hat, kann nicht Gefahr laufen, Kredite gekündigt zu bekommen und damit durch seine vorzeitige spekulative Darlehensnahme in die Verschuldung zu rutschen.

Natürlich kann durch andere Umstände, beispielsweise nicht vorhersehbare Haftungsgefahren, eine Verschuldung eintreten. Im Falle von Darlehen und Schulden steigt jedoch die Gefahr zusätzlich zu den Haftungsrisiken noch die Risiken einer Schuldtilgung stemmen zu müssen. Ein sorgfältiger Umgang mit den eigenen Finanzen verlangt nach umsichtiger und möglichst schuldenfreier Vermögensaufbaustrategie. Viele Unternehmer und Freiberufler, die aufgrund einer Kreditklemme gegenüber der bankfinanzierenden Seite in die Insolvenz gerieten, lernten daraus, künftig keine Schulden mehr für betriebliche oder sonstige geschäftliche Zwecke aufzunehmen.

Ist es in der von Ihnen gedachten betrieblichen Entwicklung wirklich zwingend notwendig, sich zu verschulden? Muss Ihr Lebensstandard über Banken finanziert werden? Wir meinen, dass ein zurückhaltender Lebensstil und eine zurückhaltende Geldpolitik von Ihnen zu einem weniger sorgenvollen Leben und langfristigen Geldstabilität führen kann.

 

Nutzen Sie die Chancen des Investments in Ihren eigenen Fähigkeiten und Stärken


 
Überlegen Sie im Rahmen Ihrer Geldanlage, inwiefern Sie in sich selbst investieren wollen. Das höchste Gut sind immer noch Sie und Ihre Kenntnisse! Eine gesunde Selbständigkeit und eine hervorragende Bildung bieten das Rüstzeug für eine traumhafte Rendite aus eigenen Möglichkeiten! Wir wünschen Ihnen hierbei VIEL ERFOLG!
 

 

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