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- BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
Praktikant 4.8.2009 11:16
UNTERNEHMENSBERATUNG
Gesundheitsmarkt als Zukunftsmarkt
Kaum eine deutsche Branche wird in Zukunft so wachsen wie der Gesundheitssektor und der Bereich der Heilversorgung. Viele Wachstumschancen sind bisher ungenutzt. Lassen Sie Ihre Chance nicht verstreichen! Widmen Sie sich gezielt der zukünftigen Marktausrichtung. Denn: Jeder Erwachsene gibt knapp 1.000 € jährlich privat für die Gesundheitsvorsorge aus. Und die Nachfrage wird allein schon wegen der künftigen Altersstruktur in unserer Bevölkerung drastisch zunehmen. Ihre Patienten sind jetzt schon bereit, noch mehr Geld für die eigene Gesundheit auszugeben. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.
Fördergelder für Ärzte und Heilberufler
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, MARTENS - Unternehmensberater, Inhaber: Dipl.-Kfm. (FH) Boje Martens, bieten wir Ihnen individuelle Unternehmensberatung an. ACHTUNG: Diese Unternehmensberatung für Ärzte und Heilberufler wird vom Staat mit bis zu
1.500,00 EUR Förderung
unterstützt. Diese Förderung kann ggf. auch mehrfach abgerufen werden! Voraussetzung hierfür ist, daß thematisch getrennte
Beratungen erfolgen, also beispielsweise einmal die Förderung des Controllings beantragt wird und andererseits das Marketing oder die Praxisorganisation um Unterstützung ersucht. Insgesamt können bis zu
3.000,00 EUR Förderung
beantragt werden. Mit begründeten Anliegen können sogar darüber hinausgehende Förderungen beansprucht werden! In solchen Fällen muß allerdings eine Abstimmung mit einer Leitstelle stattfinden.
Existenzgründung, Praxiskauf und Praxisverkauf für Ärzte und Heilberufe
- Wollen Sie sich als Arzt oder Heilberufler selbständig machen (Existenzgründung)?
- Planen Sie, Ihre Praxis zu verkaufen?
- Suchen Sie Fördergelder?
- Brauchen Sie mehr Patienten? Und: Beschäftigt Sie deshalb das Praxis-Marketing und -PR?
- Wollen Sie Ihr Geschäftsfeld der Praxis erweitern?
- Stehen Sie in Bankenverhandlungen, die festgefahren sind?
- Haben Sie einen Zahlungsengpaß und Schwierigkeiten mit den Banken?
Auf alle Fragen finden Sie mit uns die richtigen Antworten. Gerne geben wir Ihnen ein paar Beispiele mit hilfreichen Tipps und Informationen:
Muß ich als Gynäkologe Insolvenz anmelden, wenn meine Praxiseinnahmen wegbrechen und mir eine erhebliche Steuernachzahlung droht?
Dr. F. ist seit Jahrzehnten angesehener Gynäkologe in Frankfurt am Main. Dank seines Renommées waren gut bezahlte Aufträge für klinische Studien keine Seltenheit. Er buchte seine Angelegenheiten eigenständig und gab die Buchhaltung fix und fertig an seinen Steuerberater. Die Abschlüsse wurden entsprechend der vorgelegten Buchhaltung erstellt. Das hatte allerdings einen Haken: Auf die Einkünfte aus den klinischen Studien entfiel Umsatzsteuer, die allerdings von Dr. F. nicht abgerechnet und abgeführt wurde. Eine Betriebsprüfung brachte es ans Licht. Nun stehen neben der Steuernachzahlungspflicht noch Strafzahlung oder Haft an. Parallel sind die Einnahmen in der Praxis eingebrochen. Die Bank blockiert und gibt Gelder aus einem Hausverkauf der Mutter nicht frei, da die Mutter für die Kredite von Dr. F. gebürgt hatte. Muß der Gynäkologe Dr. F. nun Insolvenz anmelden?
Die Anwort folgt in Kürze.


