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- BGH erklärt AGB-Sparkassen für unwirksam
Praktikant 4.8.2009 11:16
Ihre Berater
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Kosten
Am Anfang hören wir zu
Bevor wir handeln, hören wir Ihnen genau zu. Wir fragen nach und lassen uns Ihre Sicht erklären. Was sind Ihre Ziele? Welche Lösung stellen Sie sich vor? Was möchten Sie erreichen, was ist Ihnen wichtig? Mit Fragen und Zuhören beginnen wir unseren Beratungsprozeß. Dann machen wir Vorschläge, erläutern Strategien, und zeigen Chancen und Risiken auf - in klaren, verständlichen Worten! Allein Empfehlungen zu geben, genügt uns aber nicht. Wir setzen mit Ihnen gemeinsam unsere Ratschläge in die Praxis um, führen das Team in die Abläufe ein und helfen, die rechtliche Gestaltung praxistauglich umzusetzen.
Mit Branchen- und Fachwissen helfen
Exzellentes rechtliches und steuerliches Wissen allein genügt für eine gute Beratung nicht. Unseres Erachtens muß eine profunde Branchenkenntnis gepaart mit berufsspezifischem Hintergrundwissen dazu kommen. Der Blick des Beraters muß tief in den Beruf, in den Alltag des Mandanten, ja sogar bis in die Tiefen des Fachgebiets hineinreichen. Deshalb betreuen wir nicht jede beliebige Branche. Im Fokus steht für uns insbesondere die Spezialisierung auf Heilberufe.
Oft ist im Recht der Heilberufe - gerade bei Haftungsfragen -, unerläßlich, den Fall medizinisch zu beleuchten. Was ist wann, warum, wodurch vorgefallen? Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Damit diese Fragen bestmöglich beantwortet werden, arbeiten wir erforderlichenfalls mit anerkannten Gutachtern und ausgewiesenen Experten aller medizinischer Fachrichtungen zusammen.
Automatisches Benchmarking für Heilberufe
Zusammen mit unseren Mandanten entwickeln wir Lösungskonzepte, die über die rein steuerliche und rechtliche Komponente hinausgehen. Wir lassen Erfahrungen aus gleichgelagerten Fällen, aus derselben Branche, ja aus vergleichbaren Praxen einfließen ("benchmarking"). Im konstruktiven Miteinander lösen wir zusammen die schwersten Aufgaben und wissen, wo bereits Lösungen praktikabel waren und zum Erfolg führten.
Heilberufe-Recht und Wirtschaftsrecht
Wie kommt es, daß wir neben dem Heilberufe-Recht auch Wirtschaftsrecht als Schwerpunkt haben? Ganz einfach: Das Wirtschaftsrecht steht in einem engen inhaltlichen Zusammenhang, denn wirtschaftliche und unternehmerische Kenntnisse sind unerlässlich für die Beratung von Praxisinhabern der Heilberufe. Sie werden früher oder später mit Fragen aus demArbeitsrecht,
Gesellschaftsrecht,
Wettbewerbsrecht,
Internet- und Domainrecht,
Kaufrecht,
Mietrecht und
Steuerrecht
konfrontiert. Als Wirtschaftsanwälte wissen wir um die fachlichen Zusammenhänge und können Sie umfassend als Unternehmer im Heilberuf beraten. Ihr wirtschaftlicher Erfolg wird sich an Ihrem fachlichen Können, aber auch an Ihrer unternehmerischen Beratung abzeichnen.
Personen und Portraits
Als Mandant wollen Sie natürlich wissen, wer Sie mit welchem Hintergrund und Erfahrungsschatz berät. Hierzu finden Sie unsere Beraterportraits:
Kalaydjieva, MinkaKeller, Anja
Kienle, Christiane
Knufinke, Hans Jürgen
Martens, Uwe
Nakamhela, Udaneka Panduleni
Schönemann, Detlev
Tennert, Carina
Thies, Carolin
Orte
Unsere Mandanten stammen aus den unterschiedlichsten Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Wir betreuen im gesamten Bundesgebiet persönlich und vor Ort, gleichgültig ob AIP'ler, Assistenzarzt, Oberarzt oder Chefarzt, ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Gerne kommen wir nach Vereinbarung auch zu Ihnen in die Praxis! Wir helfen Ihnen da, wo Sie uns brauchen und arbeiten nicht nur Empfehlungen aus, sondern wirken auch bei der Umsetzung der Konzepte mit.
Unser Netzwerk ist interdisziplinär ausgerichtet und erstreckt sich unter anderem auf
- Branchenkontakte
- Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensberater
- Banken
- Finanzdienstleister
Sie als Mandant werden von unseren weitverzweigten Kontakten profitieren können. Wir geben gerne Kontakte, Empfehlungen und Erfahrungen im Rahmen unserer Beratungen weiter!
Kosten
Wie Ärzte und andere Heilberufler werden Anwälte für ihr reines Tätigwerden bezahlt. Das Ergebnis spielt für die Bezahlung hier wie dort keine Rolle. Grundsätzlich gilt, daß im außergerichtlichen Bereich, in der Beratung, das Honorar frei verhandelbar ist, während Gerichtsverfahren - so schreibt es das Gesetz vor - mindestens nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden müssen. Schauen Sie sich bitte die Details an:Kosten für außergerichtliche Beratung
Außergerichtlich bieten wir verschiedene Abrechnungsmodule an. Sie können hieraus frei wählen. Ihr Vorteil: Kostentransparenz von Anfang an.
ErstberatungForderungseinzug
Personalfragen
Homepage- und Werbe-Check
Markenrecht
Steuerberatung
Unternehmens-Check
Kosten für Tätigkeit im Gerichtsverfahren
Bei Gerichtsverfahren verbietet das Gesetz Honorarabrechnungen, die unter den gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) liegen. Wir sind daher vom Gesetz her verpflichtet, mindestens die gesetzlich geschuldeten Gebühren abzurechnen. Die Höhe dieser Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Sie können gerne ein paar Beispielsrechnungen durchführen. Nutzen Sie dazu unsere Onlinehilfen.


